Sonntag, 1. August 2010

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Der Informationsdienst Hund und Jagd informiert:

(huj) Das Verwaltungsgericht Saarland hat in einem Urteil klargestellt, dass ein- oder zweimaliges Beißen aus einem Hund noch keinen "Beißer" macht. Ursächlich für das Gerichtsverfahren war, dass ein Hund Nachbars Katze gebissen und zu einem anderen Zeitpunkt ein Kaninchen apportiert hatte. Das zuständige Ordnungsamt wollte deshalb den Hundebesitzer zwingen, eine Erlaubnis für das Halten des Hundes einzuholen und einen Sachkundenachweis zu erbringen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass für diese Forderung die Bissigkeit des Hundes hätte festgestellt werden müssen. Hierfür hätten Anhaltspunkte vorliegen müssen, die eine Neigung des Hundes zum Beißen belegen, dass also eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe zu Tage tritt.
Jetzt wird das völlig normale Jagdverhalten eines Hundes also als "Beißen" inkriminiert, weil es nicht in das herrschende Bild des "braven" Hundes passt. Aber was sage ich! In demselben Geist wurde der Testosteronspiegel des durchschnittlichen weißen Mannes, insbesondere in Amerika, inzwischen durch die Inkriminierung seiner Instinkte so weit gesenkt, dass es Anlass zu einer pessimistischen Bevölkerungsprognose bietet. Da wäre es doch gelacht, wenn wir das mit den Kötern nicht auch schaffen würden.