Sonntag, 2. September 2018

SPON entlarvt den im Laufe der Jahre geänderten Stil des Täter-Weißwaschens und gleichzeitig sich selbst

SPON widmet sich dem Tatverdächtigen des Messermordes in Chemnitz.

Tatverdächtiger aus Chemnitz Die Akte Yousif A.

Yousif A. ist wegen des tödlichen Messerangriffs von Chemnitz dringend tatverdächtig, er geriet schon zuvor mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Verwandte und Kollegen sagen jedoch: "Er ist eine gute Person."
Von Jörg Diehl, Max Holscher und Andrew Moussa, Chemnitz

Der Barber-Shop im Chemnitzer Zentrum ist an diesem Freitagvormittag gut besucht: Kein Stuhl ist mehr frei, mehrere Männer warten auf einen Haarschnitt oder eine Rasur. Es ist nicht lange her, dass Yousif A. in dem Geschäft selbst noch Kunden bediente. Seit einigen Tagen sitzt er nun in Untersuchungshaft. Der Iraker gilt als Hauptverdächtiger des tödlichen Messerangriffs, der den gewalttätigen Ausschreitungen [Die es nicht gab.] in Chemnitz voranging.

Auch in dem Friseursalon sind die Geschehnisse der vergangenen Tage das Gesprächsthema. Mehrere Monate war der Iraker dort angestellt: Mitarbeiter und Ladenbesitzer können sich den Angriff nicht erklären. Er sei ein "netter Kerl" gewesen, "immer hilfsbereit", sagen sie. Sie sind überzeugt, dass A. und der mutmaßliche Mittäter Alaa S. aus Syrien unschuldig sind. Auch S. arbeitete in dem Barber-Shop. In den Verhören hat er Yousif A. schwer belastet.

Nach Erkenntnissen der Ermittler stach A. am Rande des Stadtfests wiederholt auf den 35-jährigen Daniel H. ein. Warum die Männer am frühen Sonntagmorgen vor knapp einer Woche aneinandergerieten, ist noch unklar. ["Aneinandergeraten" suggeriert Zweiseitigkeit, lieber SPON. Wollen wir nicht besser die Ermittlungsergebnisse abwarten?]

Schon früher geriet Yousif A. mit dem Gesetz in Konflikt: Er ist mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzung und Drogendelikten, wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Im Februar 2016 war er nachts gegen halb vier betrunken vor einen Schneepflug und Autos gerannt. Die Staatsanwaltschaft ging nach SPIEGEL-Informationen davon aus, dass er sich bei der Aktion das Leben nehmen wollte. [Was es ja irgendwie verständlich macht.]

Merkwürdigerweise [Ach ja?] scheint Yousif A. einem Verfahren wegen Urkundenfälschung jedoch bislang entgangen zu sein, obwohl er nach SPIEGEL-Informationen in seinem Asylverfahren gefälschte Papiere vorgelegt hatte. Wie eine Untersuchung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergab, waren zwei der von ihm vorgelegten Personaldokumente "Totalfälschungen". Darüber hatte das Bamf das sächsische Landeskriminalamt Ende Juni 2018 informiert.

"Ich habe Angst"

In seiner Anhörung gab sich Yousif A. damals ahnungslos: Er könne sich nicht erklären, warum die Dokumente falsch seien. "Sie können zur irakischen Botschaft gehen und sich bestätigen lassen, dass meine persönlichen Daten alle korrekt sind", sagte Yousif A. dem Entscheider des Bamf.

Knapp 40 Kilometer von Chemnitz entfernt lebte Yousif A. in dem Ort Annaberg-Buchholz. Hier war er gemeldet [Das musste gesagt werden], wohnte zeitweise mit anderen Personen in einer Wohnung eines dreistöckigen Mehrfamilienhauses. [Ein gutbürgerliches Leben also. Wie konnten wir bisher ohne diese Information leben?] "Ich habe Angst", sagte eine 85-jährige Nachbarin. "Aber vor den Rechtsextremen." Seit der Haftbefehl gegen Yousif A. ins Internet gelangte, ist die Adresse bekannt.

Sie sei in dem Haus geboren, erzählt die 85-Jährige. "Das Haus war früher das schönste in der Straße", sagt sie und stützt sich auf ihren Gehstock. Vom alten Glanz ist nicht mehr viel übrig. [Alles Schuld der "Rechtsextremen" oder wie sollen wir diese Information auffassen?] Das Treppenhaus ist dunkel, ein Fenster an der Tür der Wohnung, in der Yousif A. lebte, ist eingeschlagen und nur notdürftig zugeklebt. Andere Nachbarn sprechen von einem Polizeieinsatz in dem Haus. Auch sie fühlen sich nicht mehr sicher.

[Eine alte Frau, die zwei Diktaturen durchlebt hat, davon eine linksextreme, fürchtet sich jetzt vor "den Rechtsextremen".  Für wie doof haltet Ihr uns, SPON? Auf Twitter würde das unter dem Hashtag #Paulanergarten laufen.]

"Eine gute Person"

Kriminell, gefährlich, unberechenbar? Verwandte von Yousif A. zeichnen ein ganz anderes Bild des Tatverdächtigen. Er sei "eine gute Person", alles andere als gewalttätig, sagte ein Cousin dem SPIEGEL. Auch er lebt in Deutschland, allerdings im Saarland. Sie hätten regelmäßig Kontakt, die Eltern des Irakers wüssten noch nichts von der Verhaftung: "Wenn die das erfahren, würden sie sterben", sagt der Mann. Yousif A. sei als ältester Sohn der sechsköpfigen Familie nach Deutschland geschickt worden, sagt der Cousin. "Um ein besseres Leben zu führen." [Und wie, lieber SPON, lässt sich das mit den Vorstrafen vereinbaren? Warum haben Sie diese Laudationes überhaupt gedruckt? Was haben die womit zu tun? Man merkt die Absicht und ist a weng verstimmt.]

Der Iraker war Ende Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Ursprünglich wollten die Behörden ihn nach Bulgarien zurückschicken, sie gingen davon aus, dass er dort bereits Asyl beantragt hatte. Bulgarien erklärte sich einverstanden und wollte den Iraker zurücknehmen. Doch A. tauchte wohl [Was denn nun?] unter und war für die Behörden nicht greifbar. Am 22. November 2016 schrieb ihn die Staatsanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen zur Aufenthaltsermittlung aus. Als die Frist zur Zurückschiebung nach Bulgarien verstrichen war, tauchte Yousif A. wieder auf. Nun war Deutschland für ihn zuständig. [Ja. Und was soll uns diese Information sagen, außer, dass Daniel Hillig ohne diese unfassbare Behördenschlamperei noch leben würde?]

Zweimal befragte ihn das Bamf. Yousif A. erzählte den Beamten, warum er angeblich aus der nordirakischen Provinz Ninive fliehen musste: Er sei dort in ein Mädchen verliebt gewesen und habe Ärger mit dessen Vater und Onkel bekommen. Diese hätten ihn verprügelt und ihn mit einem Messer verletzt.

Doch das reichte nicht, um Asyl zu erhalten. Die Darstellung sei widersprüchlich und voller Ungereimtheiten gewesen, befand das Bamf. A. habe die angeblichen Geschehnisse nur oberflächlich schildern können, was ein Indiz dafür sei, dass die Geschichte erfunden sei. [Und falls nicht - ist Zoff mit der Familie der Angebeteten überhaupt ein Fluchtgrund?] Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass A. im Irak Verfolgung drohe. Das Amt lehnte mit Datum vom 29. August 2018 den Antrag des 22-Jährigen ab - drei Tage, nachdem er in Chemnitz zugestochen haben soll.
Wird Yousif A. nun den Friedensnobelpreis verliehen bekommen, zeitgleich mit einer Seligsprechung schon zu Lebzeiten? Dem kann Daniel Hillig doch nur unglücklich ins Messer gerannt sein.

Und an diesem Punkt fiel mir ein 10 Jahre alter Blogeintrag über eine Gerichtsreportage ein, in der die umtriebige Frau Friedrichsen es auch für so etwas wie möglich hielt, dass ein Opfer dem Täter ins Messer gelaufen war. Es muss halt die Täter-Opfer-Konstellation passen. Hier handelte es sich um den Angriff eines "Deutschen afghanischer Abstammung" auf einen orthodoxen Rabbi 2008 in Frankfurt.
A. [der Täter] habe den Stich gegen Zaigarten [das Opfer] "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um", was einige übereifrige Judenversteher einmal mehr denken ließ, dass es sich hier womöglich um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte. Das konnte nicht unwidersprochen bleiben.
Doch dann stellte
Allah sei Dank!
sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Nein, er hat nur spaßeshalber den Rabbi, der durch sein Outfit als Jude erkennbar war, unter Äußerung des Wortes Scheiß-Jude niedergestochen.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen
(man sieht es gibt noch mehr von denen, was es irgendwie weniger schlimm macht)
jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Dass die blöden Juden nun einmal kein Verständnis dafür haben, dass die nur spielen wollen! Als dieser eine von zahlreichen jungen Männern im Januar des Vorjahres in seinem Wohnhaus einen Aufzug demolierte, dem Hausmeister, der ihn blöd anquatschte (vermutlich einer dieser lästigen Rentner, die jungen Leuten mit Migrationshintergrund in Deutschland das Leben zur Hölle machen) mit einer Schreckschusspistole viermal ins Gesicht schoss, dann zwei Nachbarn mit einem Messer bedrohte und sagte, er habe bereits am Tag zuvor einen Nachbarn getötet, im Mai in einem Bus einem Fahrgast mit der Faust ins Gesicht schlug, weil dieser (ohne Zweifel ein weiterer lästiger Rentner!) ihn gebeten hatte, zur Seite zu gehen, dann den Busfahrer mit - man ahnt es - einem Messer bedrohte ("Ich stech' dich ab"), dann die Tür gewaltsam öffnete und flüchtete, wollte er ja auch nur spielen, was die Gerichte schließlich dadurch honorierten, dass sie ihn nur zu zwei Wochen Jugendarrest bzw. zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilten.

Schluss mit lustig ist nur dann, sobald sich Juden wieder einmal wichtig machen.
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".

"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."

"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.

"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A.
Der zwanzig Jahre ältere, schwer adipöse Rabbi, den letztlich nur seine Fettschicht vor Schlimmerem bewahrte, hat dem harmlos-freundlichen Messer-Gewohnheitsträger mit einschlägigen Vorstrafen also so viel Angst eingejagt (schließlich hätte er sich ja auf ihn fallen lassen und zu Tode quetschen können), dass der sich genötigt sah, sein Messer zu ziehen, in das der Rabbi dann, wie der Richter ja auch in intuitivem Wissen um die Tatsachen suggeriert hatte, einfach hineingelaufen war.
Für die Verteidiger
(Aha! RICHTIGE Anwälte und gleich zwei dazu! Und nicht so ein schmuddeliger "Rechtsbeistand, (irgend)ein Anwalt namens...")
Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Das mit dem "fuchteln" müssen wir uns merken, wenn wir es wieder einmal mit Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu tun haben. Auch, dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument.
Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.

schnapp

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus:
...und das trotz der übermenschlichen Anstrengungen der Frau Friedrichsen, den Fall fair und sachlich zu schildern!
Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Ja, das ändert natürlich die Sache. Der Rabbi hatte also eine kriminelle Vorgeschichte, was das gewalttätige Anpöbeln friedlicher, angekiffter junger deutscher Messerträger afghanischer Herkunft anbetrifft, der Angeklagte war hingegen lediglich dafür bekannt, ab und zu mal ein Bisschen mit dem Messer herumzufuchteln.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Ganz klar! Am ganzen Antisemitismus sind ja ohnehin die Juden selbst schuld.
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Wie das die Juden eben so an sich haben.
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten
weil schließlich eine Messerattacke auf einen nicht vorbestraften Rabbi irgendwie viel schlimmer gewesen wäre.
Das hätte nicht sein müssen.
Sicher nicht. Hätte der Rabbi den Anstand gehabt, einfach zu sterben, hätte er uns allen den Artikel der Frau Friedrichsen erspart.
Man sieht, das Weißwaschen des Täters hat bei SPON Tradition, wenn es sich um die passende Täter-Opfer-Konstellation handelt. Hier wird allerdings der Täter (noch) nicht quasi-apotheotisch erhöht, man räumt immerhin ein, dass er nicht sehr nett sei.

Ist doch schön, wie man anhand solcher Medienabsonderungen den veränderten Zeitgeist ablesen kann.