Mittwoch, 12. November 2014

Ein bisschen schwanger

Blu-news berichtet heute unter der Überschrift Rassismus im Namen des Volkes über das Urteil im Fall des Deutsch-Äthiopiers Derege Wevelsiep in Frankfurt. Wevelsiep hatte vor etwa zwei Jahren für Schlagzeilen gesorgt, weil er nach eigenen Angaben bei einer Fahrkartenkontrolle an der U-Bahn-Station Bornheim-Mitte erst von einer Kontrolleurin rassistisch beleidigt, und dann dann von Polizisten ebenfalls rassistisch beleidigt und misshandelt worden sei.

Allerdings gab es schon seinerzeit gute Gründe für Zweifel an Wevelsieps Geschichte, die in sich nicht schlüssig war und nicht wirklich zu den ärztlichen Befunden passen wollte. War der Mann wirklich „rassistisch beleidigt“ worden, oder war er vielleicht wissentlich schwarzgefahren (darf man das Wort eigentlich noch sagen?), hatte die Kontrolleure gar noch für dumm verkaufen wollen – und sich dann in die Geschichte des von rassistischen Polizisten malträtierten Farbigen geflüchtet? Was wirklich geschah, weiß man auch heute noch nicht. Die Wahrheit wird wohl für immer im Dunklen bleiben.

Das übliche Schmierentheater nahm seinen Lauf

Für das mediale Sprachrohr der Frankfurter Linken allerdings, die Frankfurter Rundschau (FR), gab es von Beginn an keinen Zweifel: Wevelsieps Geschichte stimmte, war ein willkommener Beleg für den von dieser Zeitung regelmäßig herbei fantasierten Rassismus in Reihen der Frankfurter Polizei. Schnell wurde ein großer Bericht daraus, der nur die Darstellung Wevelsieps als Wahrheit gelten ließ und in allen erdenklichen Nuancen überaus subjektiv durchdenklinierte. Es folgten weitere Artikel – eine typische FR-Kampagne waberte durch die Stadt. Über soziale Netzwerke aktivierte die Zeitung die linksradikale Szene der Mainmetropole. Demos gegen Polizeigewalt und Rassismus, Debatten im Römer, aufgebrachte Linken-Politiker – das übliche Schmierentheater nahm seinen Lauf, stetig befeuert durch weitere Artikel in der Rundschau. Skurriler Höhepunkt der Geschichte: Die Stadt sah sich allen Ernstes veranlasst, ihre Fahrkartenkontrolleure durch „V-Männer“ in U-Bahnen auf „Rassismus“ zu kontrollieren.

schnipp

Schnell die „Ausländerkarte“ gezogen

So sah es Amtsrichter Peter Alexander Pulch als erwiesen an, dass der 33-jährige Polizeioberkommissar Matthew S. besagten Wevelsiep mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe und verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu einer empfindlichen Geldstrafe von 120 Tagessätzen á je 70 Euro, insgesamt also 8.400 Euro Strafe. Der Richter folgte damit zumindest teilweise der Darstellung Wevelsieps, obwohl keiner der zahlreichen Zeugen dessen Version stützte. Drei weitere Polizeibeamte hatten ausgesagt, dass Matthew S. Wevelsiep nicht geschlagen habe, auch der Angeklagte selbst beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Alles nur Lüge und gegenseitige Deckung, urteilte das Gericht.

Bemerkenswert ist übrigens schon das „teilweise“ im Richterspruch, schließlich hatte Wevelsiep nicht nur den einen Faustschlag, für den Matthew S. nun verurteilt wurde, zu Protokoll gegeben, sondern drei Schläge und zwei Tritte des Polizisten. Der ganzen Fülle der Wevelsiep‘schen Darstellung wollte der Richter aber auch nicht folgen, schließlich hatten nicht nur sämtliche Zeugenaussagen, sondern auch die Aussagen von Sanitätern und Ärzten Zweifel daran gelassen, ob die Verletzungen („nicht besonders schwerwiegend“) zu den Schilderungen passten. So berichtet auch Denise Peikert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): „Blut im Urin? Nur per Teststreifen nachzuweisen, Ursache unklar. Eine Nierenverletzung gab es nicht. Die Wunde im Gesicht? Ein Riss ohne Schwellung, nach einem Faustschlag ungewöhnlich. Die Gehirnerschütterung? Nur auf Grundlage von Wevelsieps Angaben diagnostiziert.“

Dennoch bliebe „nach zwei Verhandlungstagen die Ahnung, dass der Abend vor gut zwei Jahren anders gelaufen wäre, hätte Wevelsiep weiße Haut gehabt“, so Peikert. Das mag stimmen. Allerdings in beide Richtungen, schließlich hatte sich der Deutsch-Äthiopier mit seinen Äußerungen gegenüber der Kontrolleurin auch nach Einschätzung des Richters „völlig unangemessen verhalten“ und schnell die „Ausländerkarte“ gezogen – und damit seinerseits nicht unwesentlich zur Eskalation beigetragen. So wie er nur deswegen überhaupt einer gründlicheren Kontrolle unterzogen wurde, da er sich nicht ausweisen konnte.

Der „Mittelweg“ des Richters

Doch all das sind Nebenkriegsschauplätze, die gemeinhin vor Gericht keine allzu große Rolle spielen dürften. Was passiert wäre, ist das Eine – was wirklich passiert ist, das Andere. Die einzige Frage, die vor Gericht relevant sein durfte, lautet: Hatte der Polizeibeamte Matthew S. Wevelsiep nun wie dargestellt misshandelt und beleidigt – oder nicht? Oder, noch genauer ausgedrückt: Ist das Gericht davon überzeugt, dass die Anschuldigungen zutreffen, oder gibt es Zweifel an der Darstellung der Anklage? Dann nämlich muss in einem Rechtsstaat gelten: „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel gab es hier wohl zur Genüge, wie auch das Gericht konkludent eingestand: Schließlich wertete es den Großteil der Wevelsiep-Version, also zwei von drei Faustschlägen und beide Fußtritte, als – ja, als was eigentlich? – dem Vernehmen nach wohl als Lüge. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht? In diesem Fall galt offenbar: Wer viermal lügt, dem glaubt man auch beim fünften Mal. Und das, obwohl auch bei diesem fünften Mal, dem einen Faustschlag mit der „ungewöhnlichen Wunde“, Zweifel überaus berechtigt sind.

Richter Pulch hingegen will sein Urteil als weisen Mittelweg verstanden wissen, da die Wahrheit – „wie immer“ – in der Mitte liege. Eine bemerkenswerte (Un-)Logik für ein Gericht, die übertragen auf andere Fälle den Niedergang des Rechtsstaats bedeuten würde. „Das ist eben genau nicht die Mitte, in der die Wahrheit angeblich liegt“, merkte auch FAZ-Redakteurin Peichert in ihrem Bericht an. Das Urteil sei vielmehr „ein Bekenntnis“ dazu, dass Pulch die Wahrheit „auf der Seite Wevelsieps sieht“. Zumindest das, was sich überhaupt noch irgendwie als angenommene Wahrheit vermarkten ließ.

Man könnte auch sagen: Das Urteil ist ein Bekenntnis dazu, dass selbst der deutsche Rechtsstaat nicht mehr seinen eigenen Gesetzen, sondern eher denen des Zeitgeists folgt. Auf Basis vorliegender Zeugenaussagen und Indizien hätte es nur ein Urteil geben dürfen, nämlich den Freispruch des Polizisten. Das aber hätte einmal mehr die Gemüter der städtischen Linken erhitzt und so gar nicht zur einseitigen Kampagne einer großen ortsansässigen Zeitung gepasst. Es hätte auch keinen Anlass zu all den schablonenhaft konstruierten Lobpreisungen gegeben, die auf das Urteil aus den üblichen Kreisen – beispielsweise einem Frankfurter Unding namens „Amt für multikulturelle Angelegenheiten“ – in die Welt (besser: in die Frankfurter Rundschau) hinaus geblasen wurden. Schlimmstenfalls hätte sich der Richter gar seinerseits dem Vorwurf des „Rassismus“ ausgesetzt gesehen – und wohin die Angst vor solchem Vorwurf dieser Tage führen kann, zeigte sich bekanntlich mehr als eindrucksvoll am Beispiel des englischen Rotherham. Also tüftelte sich Richter Pulch aus dem vorliegenden Wirrwarr, das niemals eine Verurteilung gerechtfertigt hätte, eine „Wahrheit“ zusammen, die kein Mittelweg zwischen Wahrheit und Unwahrheit ist, sondern einer zwischen dem Gewissen des Richters und dem Geschrei in Medien und Politik.

Im Zweifel für die Hautfarbe?

Wie der besagte Abend an der U-Bahn-Station Bornheim-Mitte gelaufen wäre, wenn Wevelsiep weiße Haut gehabt hätte, weiß man nicht, wird man nie wissen. Allerdings bleibt nach zwei Verhandlungstagen nicht nur die Ahnung, sondern fast schon die Gewissheit: Hätte Wevelsiep vor Gericht weiße Haut gehabt, wäre Matthew S. niemals verurteilt worden. So gesehen hat Deutschlands Linke, frei nach dem mittlerweile verstorbenen FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher, also doch „schon immer Recht gehabt“: Deutschland hat ein echtes Rassismus-Problem.

Wie sonst soll man es nennen, wenn vor Gerichten nunmehr die Hautfarbe offenbar eine derart gravierende Rolle spielt, dass ihretwegen selbst der eherne Grundsatz „in dubio pro reo“ außer Kraft gesetzt wird? Spielt etwa die „Rasse“, die es nach Stand der Naturwissenschaft im Falle des Menschen gar nicht gibt, in deutschen Gerichten wieder eine Rolle? Im Zweifel für die Hautfarbe? Das ist Rassismus in Reinform, verkündet als Urteil „im Namen des Volkes“, bejubelt als „wegweisend“ von allerlei selbsterklärten Antirassisten. Wahnsinn, aber wahr.
Kann sich noch jemand an den Fall Ermyas Mulugeta erinnern? Der Deutsch-Äthiopier hatte 2006 mit über 2 Promille im Blut in Potsdam vor einer Kneipe randaliert, Bus- und Taxifahrer angepöbelt, Passanten getreten und wurde von einem mit einem Faustschlag niedergestreckt. Er fiel aus der Höhe seiner fast zwei Meter um und schlug auf die Bordsteinkante auf -- Schädelbruch. Mahnwachen und Demonstrationen  ("Wer ist der Nächste?") hielten die immer auf der Seite des Guten stehenden Deutschen in Atem. Zwei Männer, die wohl nicht einmal am Tatort waren, wurden festgenommen und in Handschellen und mit verbundenen Augen zum Bundesanwalt nach Karlsruhe geflogen. Mit ihren kurzen Haaren und ihren bulligen Gestalten entsprachen sie dem Bild des "Rechtsradikalen". 2007 wurden sie in einem aufsehenerrregenden Prozess freigesprochen, der Rassismusvorwurf war schon vorher fallengelassen worden.


Alle auf der Seite des ewig Guten Stehenden regten sich auch weiter über Guantanamo auf.

Nicht lange nach dem Prozess stand Mulugeta selber vor Gericht und wurde wegen Betrugs verurteilt. Die Immer-Wohlmeinenden hatten 50.000 Euro für ihn gesammelt, Prozesskostenhilfe hatte er trotzdem beantragt.

Ach so! Was wird eigentlich aus dem in Frankfurt verurteilten Polizisten?