Sonntag, 2. September 2018

SPON entlarvt den im Laufe der Jahre geänderten Stil des Täter-Weißwaschens und gleichzeitig sich selbst

SPON widmet sich dem Tatverdächtigen des Messermordes in Chemnitz.

Tatverdächtiger aus Chemnitz Die Akte Yousif A.

Yousif A. ist wegen des tödlichen Messerangriffs von Chemnitz dringend tatverdächtig, er geriet schon zuvor mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Verwandte und Kollegen sagen jedoch: "Er ist eine gute Person."
Von Jörg Diehl, Max Holscher und Andrew Moussa, Chemnitz

Der Barber-Shop im Chemnitzer Zentrum ist an diesem Freitagvormittag gut besucht: Kein Stuhl ist mehr frei, mehrere Männer warten auf einen Haarschnitt oder eine Rasur. Es ist nicht lange her, dass Yousif A. in dem Geschäft selbst noch Kunden bediente. Seit einigen Tagen sitzt er nun in Untersuchungshaft. Der Iraker gilt als Hauptverdächtiger des tödlichen Messerangriffs, der den gewalttätigen Ausschreitungen [Die es nicht gab.] in Chemnitz voranging.

Auch in dem Friseursalon sind die Geschehnisse der vergangenen Tage das Gesprächsthema. Mehrere Monate war der Iraker dort angestellt: Mitarbeiter und Ladenbesitzer können sich den Angriff nicht erklären. Er sei ein "netter Kerl" gewesen, "immer hilfsbereit", sagen sie. Sie sind überzeugt, dass A. und der mutmaßliche Mittäter Alaa S. aus Syrien unschuldig sind. Auch S. arbeitete in dem Barber-Shop. In den Verhören hat er Yousif A. schwer belastet.

Nach Erkenntnissen der Ermittler stach A. am Rande des Stadtfests wiederholt auf den 35-jährigen Daniel H. ein. Warum die Männer am frühen Sonntagmorgen vor knapp einer Woche aneinandergerieten, ist noch unklar. ["Aneinandergeraten" suggeriert Zweiseitigkeit, lieber SPON. Wollen wir nicht besser die Ermittlungsergebnisse abwarten?]

Schon früher geriet Yousif A. mit dem Gesetz in Konflikt: Er ist mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzung und Drogendelikten, wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Im Februar 2016 war er nachts gegen halb vier betrunken vor einen Schneepflug und Autos gerannt. Die Staatsanwaltschaft ging nach SPIEGEL-Informationen davon aus, dass er sich bei der Aktion das Leben nehmen wollte. [Was es ja irgendwie verständlich macht.]

Merkwürdigerweise [Ach ja?] scheint Yousif A. einem Verfahren wegen Urkundenfälschung jedoch bislang entgangen zu sein, obwohl er nach SPIEGEL-Informationen in seinem Asylverfahren gefälschte Papiere vorgelegt hatte. Wie eine Untersuchung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergab, waren zwei der von ihm vorgelegten Personaldokumente "Totalfälschungen". Darüber hatte das Bamf das sächsische Landeskriminalamt Ende Juni 2018 informiert.

"Ich habe Angst"

In seiner Anhörung gab sich Yousif A. damals ahnungslos: Er könne sich nicht erklären, warum die Dokumente falsch seien. "Sie können zur irakischen Botschaft gehen und sich bestätigen lassen, dass meine persönlichen Daten alle korrekt sind", sagte Yousif A. dem Entscheider des Bamf.

Knapp 40 Kilometer von Chemnitz entfernt lebte Yousif A. in dem Ort Annaberg-Buchholz. Hier war er gemeldet [Das musste gesagt werden], wohnte zeitweise mit anderen Personen in einer Wohnung eines dreistöckigen Mehrfamilienhauses. [Ein gutbürgerliches Leben also. Wie konnten wir bisher ohne diese Information leben?] "Ich habe Angst", sagte eine 85-jährige Nachbarin. "Aber vor den Rechtsextremen." Seit der Haftbefehl gegen Yousif A. ins Internet gelangte, ist die Adresse bekannt.

Sie sei in dem Haus geboren, erzählt die 85-Jährige. "Das Haus war früher das schönste in der Straße", sagt sie und stützt sich auf ihren Gehstock. Vom alten Glanz ist nicht mehr viel übrig. [Alles Schuld der "Rechtsextremen" oder wie sollen wir diese Information auffassen?] Das Treppenhaus ist dunkel, ein Fenster an der Tür der Wohnung, in der Yousif A. lebte, ist eingeschlagen und nur notdürftig zugeklebt. Andere Nachbarn sprechen von einem Polizeieinsatz in dem Haus. Auch sie fühlen sich nicht mehr sicher.

[Eine alte Frau, die zwei Diktaturen durchlebt hat, davon eine linksextreme, fürchtet sich jetzt vor "den Rechtsextremen".  Für wie doof haltet Ihr uns, SPON? Auf Twitter würde das unter dem Hashtag #Paulanergarten laufen.]

"Eine gute Person"

Kriminell, gefährlich, unberechenbar? Verwandte von Yousif A. zeichnen ein ganz anderes Bild des Tatverdächtigen. Er sei "eine gute Person", alles andere als gewalttätig, sagte ein Cousin dem SPIEGEL. Auch er lebt in Deutschland, allerdings im Saarland. Sie hätten regelmäßig Kontakt, die Eltern des Irakers wüssten noch nichts von der Verhaftung: "Wenn die das erfahren, würden sie sterben", sagt der Mann. Yousif A. sei als ältester Sohn der sechsköpfigen Familie nach Deutschland geschickt worden, sagt der Cousin. "Um ein besseres Leben zu führen." [Und wie, lieber SPON, lässt sich das mit den Vorstrafen vereinbaren? Warum haben Sie diese Laudationes überhaupt gedruckt? Was haben die womit zu tun? Man merkt die Absicht und ist a weng verstimmt.]

Der Iraker war Ende Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Ursprünglich wollten die Behörden ihn nach Bulgarien zurückschicken, sie gingen davon aus, dass er dort bereits Asyl beantragt hatte. Bulgarien erklärte sich einverstanden und wollte den Iraker zurücknehmen. Doch A. tauchte wohl [Was denn nun?] unter und war für die Behörden nicht greifbar. Am 22. November 2016 schrieb ihn die Staatsanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen zur Aufenthaltsermittlung aus. Als die Frist zur Zurückschiebung nach Bulgarien verstrichen war, tauchte Yousif A. wieder auf. Nun war Deutschland für ihn zuständig. [Ja. Und was soll uns diese Information sagen, außer, dass Daniel Hillig ohne diese unfassbare Behördenschlamperei noch leben würde?]

Zweimal befragte ihn das Bamf. Yousif A. erzählte den Beamten, warum er angeblich aus der nordirakischen Provinz Ninive fliehen musste: Er sei dort in ein Mädchen verliebt gewesen und habe Ärger mit dessen Vater und Onkel bekommen. Diese hätten ihn verprügelt und ihn mit einem Messer verletzt.

Doch das reichte nicht, um Asyl zu erhalten. Die Darstellung sei widersprüchlich und voller Ungereimtheiten gewesen, befand das Bamf. A. habe die angeblichen Geschehnisse nur oberflächlich schildern können, was ein Indiz dafür sei, dass die Geschichte erfunden sei. [Und falls nicht - ist Zoff mit der Familie der Angebeteten überhaupt ein Fluchtgrund?] Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass A. im Irak Verfolgung drohe. Das Amt lehnte mit Datum vom 29. August 2018 den Antrag des 22-Jährigen ab - drei Tage, nachdem er in Chemnitz zugestochen haben soll.
Wird Yousif A. nun den Friedensnobelpreis verliehen bekommen, zeitgleich mit einer Seligsprechung schon zu Lebzeiten? Dem kann Daniel Hillig doch nur unglücklich ins Messer gerannt sein.

Und an diesem Punkt fiel mir ein 10 Jahre alter Blogeintrag über eine Gerichtsreportage ein, in der die umtriebige Frau Friedrichsen es auch für so etwas wie möglich hielt, dass ein Opfer dem Täter ins Messer gelaufen war. Es muss halt die Täter-Opfer-Konstellation passen. Hier handelte es sich um den Angriff eines "Deutschen afghanischer Abstammung" auf einen orthodoxen Rabbi 2008 in Frankfurt.
A. [der Täter] habe den Stich gegen Zaigarten [das Opfer] "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um", was einige übereifrige Judenversteher einmal mehr denken ließ, dass es sich hier womöglich um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte. Das konnte nicht unwidersprochen bleiben.
Doch dann stellte
Allah sei Dank!
sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Nein, er hat nur spaßeshalber den Rabbi, der durch sein Outfit als Jude erkennbar war, unter Äußerung des Wortes Scheiß-Jude niedergestochen.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen
(man sieht es gibt noch mehr von denen, was es irgendwie weniger schlimm macht)
jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Dass die blöden Juden nun einmal kein Verständnis dafür haben, dass die nur spielen wollen! Als dieser eine von zahlreichen jungen Männern im Januar des Vorjahres in seinem Wohnhaus einen Aufzug demolierte, dem Hausmeister, der ihn blöd anquatschte (vermutlich einer dieser lästigen Rentner, die jungen Leuten mit Migrationshintergrund in Deutschland das Leben zur Hölle machen) mit einer Schreckschusspistole viermal ins Gesicht schoss, dann zwei Nachbarn mit einem Messer bedrohte und sagte, er habe bereits am Tag zuvor einen Nachbarn getötet, im Mai in einem Bus einem Fahrgast mit der Faust ins Gesicht schlug, weil dieser (ohne Zweifel ein weiterer lästiger Rentner!) ihn gebeten hatte, zur Seite zu gehen, dann den Busfahrer mit - man ahnt es - einem Messer bedrohte ("Ich stech' dich ab"), dann die Tür gewaltsam öffnete und flüchtete, wollte er ja auch nur spielen, was die Gerichte schließlich dadurch honorierten, dass sie ihn nur zu zwei Wochen Jugendarrest bzw. zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilten.

Schluss mit lustig ist nur dann, sobald sich Juden wieder einmal wichtig machen.
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".

"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."

"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.

"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A.
Der zwanzig Jahre ältere, schwer adipöse Rabbi, den letztlich nur seine Fettschicht vor Schlimmerem bewahrte, hat dem harmlos-freundlichen Messer-Gewohnheitsträger mit einschlägigen Vorstrafen also so viel Angst eingejagt (schließlich hätte er sich ja auf ihn fallen lassen und zu Tode quetschen können), dass der sich genötigt sah, sein Messer zu ziehen, in das der Rabbi dann, wie der Richter ja auch in intuitivem Wissen um die Tatsachen suggeriert hatte, einfach hineingelaufen war.
Für die Verteidiger
(Aha! RICHTIGE Anwälte und gleich zwei dazu! Und nicht so ein schmuddeliger "Rechtsbeistand, (irgend)ein Anwalt namens...")
Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Das mit dem "fuchteln" müssen wir uns merken, wenn wir es wieder einmal mit Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu tun haben. Auch, dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument.
Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.

schnapp

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus:
...und das trotz der übermenschlichen Anstrengungen der Frau Friedrichsen, den Fall fair und sachlich zu schildern!
Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Ja, das ändert natürlich die Sache. Der Rabbi hatte also eine kriminelle Vorgeschichte, was das gewalttätige Anpöbeln friedlicher, angekiffter junger deutscher Messerträger afghanischer Herkunft anbetrifft, der Angeklagte war hingegen lediglich dafür bekannt, ab und zu mal ein Bisschen mit dem Messer herumzufuchteln.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Ganz klar! Am ganzen Antisemitismus sind ja ohnehin die Juden selbst schuld.
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Wie das die Juden eben so an sich haben.
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten
weil schließlich eine Messerattacke auf einen nicht vorbestraften Rabbi irgendwie viel schlimmer gewesen wäre.
Das hätte nicht sein müssen.
Sicher nicht. Hätte der Rabbi den Anstand gehabt, einfach zu sterben, hätte er uns allen den Artikel der Frau Friedrichsen erspart.
Man sieht, das Weißwaschen des Täters hat bei SPON Tradition, wenn es sich um die passende Täter-Opfer-Konstellation handelt. Hier wird allerdings der Täter (noch) nicht quasi-apotheotisch erhöht, man räumt immerhin ein, dass er nicht sehr nett sei.

Ist doch schön, wie man anhand solcher Medienabsonderungen den veränderten Zeitgeist ablesen kann.

Dienstag, 27. Oktober 2009

Was die deutsche Rechtspflege nicht braucht

Aus Dresden berichtet die ebenso unvermeidliche, wie unaussprechliche Frau Friedrichsen mit der ihr eigenen Sensibilität für die jeweilige Täter-Opfer-Konstellation, die im Vergleich die Jungs von BILD auf einmal als von hoher journalistischer Ethik getragene Philanthropen erscheinen lässt:

Den Umstand, dass der Tatort ausgerechnet das Landgericht Dresden und Tatzeugen Richterkollegen waren, nahm Verteidiger Michael Sturm am Montag vergeblich zum Anlass eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit gegen das erkennende Gericht. Dass die Tat die Richterschaft und die Staatsanwälte schockiert hat, versteht sich. Ob sie noch unbefangen über W. richten können, ist zumindest eine zulässige juristische Frage. Was der zweite Verteidiger W.s, Veikko Bartel aus Potsdam, allerdings im Anschluss an diesen Antrag bot, verschlug einem die Sprache.

Bartel wörtlich: "Wir müssen fragen, warum dieser Angeklagte getötet hat. Dazu darf man nicht die Augen vor den gesellschaftlichen Umständen in diesem Land verschließen. Ist der Mandant ein fanatischer Einzeltäter mit Ausländerhass? Vielleicht. Aber da ist auch das Bild des Islam in Politik und Medien. Ich spreche nicht von den Anschlägen 2001, sondern von den täglichen Meldungen über Attentate." Bei den Muslimen herrsche jedes Mal "betretenes Schweigen", wenn von Ehrenmorden und Aufrufen zu Anschlägen die Rede sei. Ein "Bild der Barmherzigkeit" biete der Islam gerade nicht. Und dies müsse schließlich zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.

Im Klartext: Die Muslime sind doch selbst schuld.

Solche Verteidiger braucht die deutsche Justiz nicht. Das Verfahren in Dresden wird mit Argusaugen von internationalen Medien beobachtet, denen die Kammer ein eindeutiges Bild von einer unabhängigen, fairen Gerichtsbarkeit in Deutschland vermitteln kann - wenn es nicht von derlei Störfeuern verzerrt wird. Herr Bartel sei Wahlverteidiger, heißt es in Dresden. Wer bezahlt eigentlich sein Honorar? Der Hartz-IV-Empfänger W. gewiss nicht.
Gute Frage, Frau F! Aber sicher könnte man auch noch andere stellen:

Vielleicht "heißt" es ja wirklich nur "in Dresden", dass Rechtsanwalt Bartel Wahlverteidiger sei? Soweit wir wissen, kann der vom Angeklagten mandatierte Wahlverteidiger einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger stellen, wobei er sein Wahlmandat niederlegen muss und dann als Pflichtverteidiger tätig werden kann. Wäre das eine Möglichkeit?

Auch könnte man fragen, warum es bei dieser dunklen Andeutung bleibt. Butter bei die Fische, Frau F! WER glauben SIE hat das Anwaltshonorar, wenn es denn über das eines Pflichtverteidigers hinausging, bezahlt? Die Russenmafia? Der Mossad? Der NPD-Kreisverband Dresden? So, wie es da steht, bleibt es jeder schmutzigen Phantasie überlassen, sich ihre eigene Verschwörungstheorie zu basteln.

Dann wäre da noch die Frage, ob die (zuende?) studierte Germanistin Friedrichsen weiß, was die Aufgabe eines Strafverteidigers in einem Rechtsstaat eigentlich ist. Hinweis: Es ist NICHT die, auf das Ausland, insbesondere auf das muslimische Ausland, einen guten Eindruck zu machen. In den Teilen des "Auslandes", in denen rechtstaatliche Umstände herrschen (Hinweis: Dazu gehört NICHT das muslimische Ausland!) wird das übrigens auch so gesehen.

Eine weitere interessante Frage wäre, wer die Honorare der acht(!) Anwälte der Familie des Opfers, darunter auch einen aus Ägypten, zahlt. Interessante Unterfragen wären wiederum, was bei einem derart eindeutigen Fall ein solches Aufgebot notwendig erscheinen lässt und ob Ägypten vor dem Prozess in aller Schnelle in die EU oder den EWR aufgenommen wurde.

Oder wer das Honorar der Frau Friedrichsen für derart schamlose Meinungsmache zahlt.

Nicht, dass das etwas Neues wäre! Im September 2007 hatte in Frankfurt ein damals 22jähriger "Deutscher afghanischer Abstammung" einen damals 42jährigen orthodoxen Rabbi niedergestochen. Wir berichteten seinerzeit: Schon zur Tatzeit herrschten Zweifel daran, dass es sich dabei um ein Verbrechen mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte, schließlich hatte der Täter ja nur "Scheiß-Jude" gesagt. Im Mai 2008 erläuterte uns Frau Friedrichsen dann aus ganz großer Höhe, dass auch im Prozess festgestellt wurde, dass es tatsächlich so war und brachte auch hier wieder die ihr eigene, so ganz individuelle Sichtweise abhängig von der jeweiligen Täter-Opfer-Konstellation ein:
Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder. Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte.
Und das Landgericht Frankfurt musste es ja wissen.
Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal auch wie seine Eltern Gurevitch nennt...
(was schon irgendwie sinister ist)
...auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer "No-go-Area Frankfurt" - als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe...
Was wieder einmal beweist, dass die Juden sich immer viel zu sehr anstellen.
Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten...
("Rechtsbeistand" - das klingt so richtig schön winkeladvokatmäßig. Einer der kleinen rhetorischen Kniffe, die die Frau Friedrichsen so mag.)
...ein Anwalt namens Rolf Döring...
(Uuups... fast hätte sie "irgendein" Anwalt geschrieben...)
...eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, "der sich dem Koran zugewandt hat", habe "den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt".

A. habe den Stich gegen Zaigarten "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um"...
Was einige übereifrige Judenversteher einmal mehr denken ließ, dass es sich hier womöglich um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte. Das konnte nicht unwidersprochen bleiben:
Doch dann stellte sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Nein, er hat, weil er nur spielen wollte, den Rabbi, der als Jude erkennbar war, unter Äußerung des Wortes Scheiß-Jude niedergestochen.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen...
(Man sieht es gibt noch mehr von denen, was es irgendwie weniger schlimm macht. Danke Frau F!)
...jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Dass die blöden Juden nun einmal kein Verständnis dafür haben, dass die nur spielen wollen!

Schluss mit lustig ist nur dann, sobald sich Juden wieder einmal wichtig machen:
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".

"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."

"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.

"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A.
Der zwanzig Jahre ältere, schwer adipöse Rabbi, den letztlich nur seine Fettschicht vor Schlimmerem bewahrte, hat dem harmlos-freundlichen Messer-Gewohnheitsträger mit einschlägigen Vorstrafen also so viel Angst eingejagt (schließlich hätte er sich ja auf ihn fallen lassen und zu Tode quetschen können), dass der sich genötigt sah, sein Messer zu ziehen, in das der Rabbi dann, wie der Richter ja auch in intuitivem Wissen um die Tatsachen suggeriert hatte, einfach hineingelaufen war.
Für die Verteidiger...
(Aha! RICHTIGE Anwälte und gleich zwei dazu! Und nicht so ein schmuddeliger "Rechtsbeistand, (irgend)ein Anwalt namens...")
...Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument und verdient, in den Katalog der einschlägigen Präzedenzfälle aufgenommen zu werden. Man wird sehen, ob diese aparte Rechtsauslegung auch dann Anwendung finden wird, wenn die Täter-Opfer-Konstellation eine andere ist.
Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.

schnapp

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus:
...und das trotz der übermenschlichen Anstrengungen der Frau Friedrichsen, den Fall fair und sachlich zu schildern!
Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Ja, das ändert selbstverständlich die Sache. Der Rabbi hatte also eine kriminelle Vorgeschichte, was das gewalttätige Anpöbeln friedlicher, angekiffter junger deutscher Messerträger afghanischer Herkunft anbetrifft, der Angeklagte war hingegen lediglich dafür bekannt, ab und zu mal ein bisschen mit dem Messer herumzufuchteln, weil er etwas verspielt ist.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Ganz klar! Am ganzen Antisemitismus sind ja ohnehin die Juden selbst schuld.
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Wie das die Juden eben so an sich haben.
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten...
Weil schließlich eine Messerattacke auf einen nicht wegen Betrugs vorbestraften Rabbi irgendwie schlimmer gewesen wäre.
Das hätte nicht sein müssen.
Sicher nicht. Hätte der Rabbi den Anstand gehabt, einfach zu sterben, hätte er uns allen den Artikel dieser schamlosen Schmierantin erspart und wäre die Täter-Opfer-Konstellation in Dresden eine andere gewesen, hätten sowohl Gericht als auch Berichterstatterin die psychotische Vorgeschichte des Täters nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern von einem Täter mit psychischen Problemen geredet, der eben gerne einmal kulturbereichernd mit dem Messer herumfuchtelt.

Übrigens, Frau Friedrichsen! Wer hat eigentlich die Anwälte des Hartz-IV-Empfängers A. seinerzeit in Frankfurt bezahlt?

Bleibt die letzte Frage, ob die deutsche Justiz, ob irgendeine sich als rechtsstaatlich definierende Rechtspflege, die Gerichtsreporterin Friedrichsen braucht.

Montag, 15. Dezember 2008

DANKE, lieber Neonazi!

Google News hyperventiliert:

Polizei nimmt zwei Verdächtige fest
ZEIT ONLINE - vor 1 Stunde gefunden
Nach dem Mordanschlag auf den Polizeichef Alois Mannichl haben die Ermittler eine erste heiße Spur. Die zwei festgenommenen Männer passten auf die Beschreibung des Opfers Nach dem Attentat auf den Chef der Passauer Polizei, Alois Mannichl, ...
Polizei nimmt zwei Verdächtige fest sueddeutsche.de
Passau: Festnahmen nach Attentat auf Polizeichef FOCUS Online
SWR Nachrichten - Bild.de - AFP - MDR
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und die oh-so liberale alte Tante Zeit überschlägt sich geradezu...
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Konrad Freiberg, wertete das Attentat als Beleg für einen Strategiewechsel der Rechtsextremen. "Seit Jahresbeginn ist es die neue Strategie, direkt gegen Polizisten vorzugehen". Es gebe viele Polizisten, die von Rechten bedroht würden. Kollegen, die häufiger im Einsatz gegen Rechts seien und Verantwortung trügen, würden bedroht und zu Hause belästigt. "Die Rechten werden immer frecher, immer dreister, immer gewalttätiger. Und die Polizisten geraten immer mehr ins Visier rechter Gewalt." Er plädierte für ein konsequentes Vorgehen gegen rechte Gewalt: "Die Justiz muss hier richtig hinlangen. Diese Leute gehören eingesperrt, die gehören isoliert dabei."
Im Mai berichteten wir über einen anderen Fall, in dem ein Mensch brutal niedergestochen wurde. Für die Verteidiger war allerdings...
ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Das mit dem "fuchteln" müssen wir uns merken, wenn wir es wieder einmal mit Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu tun haben. Auch, dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument.
Aber da handelte es sich ja auch nur um einen Rabbi, der von einem "Deutschen afghanischer Abstammung", sozusagen als Kollateralschaden einer einstweilen noch suboptimalen Integration, in Mitleidenschaft gezogen wurde, als der junge Mann mit Migrationshintergrund grade mal wieder zufällig etwas mit dem Messer 'rumfuchtelte. Nun warten wir nur noch darauf, dass die unsägliche Frau Friedrichsen im Spiegel auch über diesen Täter so etwas feststellt wie (Zitat leicht geändert):
Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Bullen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Man darf es aber bezweifeln. Denn nun wissen endlich alle mal wieder, wo der Feind steht und die Pfründe für Polizei und Verfassungschutz sind auch wieder einmal auf Jahre hinaus gesichert. Und verboten, nein verboten wird diese Dreckspartei auch nicht, denn wer sollte dann weiter den Bösewicht darstellen, von dem alle Guten sich gefahr- und wirkungslos distanzieren können.

Mittwoch, 21. Mai 2008

Gefühlter Antisemitismus und törichte Rangeleien

Im September 2007 hatte in Frankfurt ein damals 22jähriger "Deutscher afghanischer Abstammung" einen damals 42jährigen orthodoxen Rabbi niedergestochen. Schon damals herrschten Zweifel daran, dass es sich dabei um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte, schließlich hatte der Täter ja nur "Scheiß-Jude" gesagt.

Nun erklärt uns, nachdem ein Gericht ähnlich entschieden hat, Gisela Friedrichsen aus ganz großer Höhe im Spiegel, wie es wirklich war.

Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder. Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte.
Was uns selbstverständlich erleichtert.
Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal auch wie seine Eltern Gurevitch nennt
(was schon irgendwie sinister ist)
auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer "No-go-Area Frankfurt" - als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe
was wieder einmal beweist, dass die Juden sich immer viel zu sehr anstellen.
Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten
("Rechtsbeistand" - das klingt so schön winkeladvokatmäßig)
ein Anwalt namens Rolf Döring
(Uuups... fast hätte sie "irgendein" Anwalt geschrieben...)
eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, "der sich dem Koran zugewandt hat", habe "den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt".

A. habe den Stich gegen Zaigarten "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um"
was einige übereifrige Judenversteher einmal mehr denken ließ, dass es sich hier womöglich um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte. Das konnte nicht unwidersprochen bleiben.
Doch dann stellte
Allah sei Dank!
sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Nein, er hat nur spaßeshalber den Rabbi, der durch sein Outfit als Jude erkennbar war, unter Äußerung des Wortes Scheiß-Jude niedergestochen.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen
(man sieht es gibt noch mehr von denen, was es irgendwie weniger schlimm macht)
jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen",
(man sieht, der nennt eben alle "Scheiß-Wasauchimmer", die Juden sollen sich also nicht so anstellen)
ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Dass die blöden Juden nun einmal kein Verständnis dafür haben, dass die nur spielen wollen! Als dieser eine von zahlreichen jungen Männern im Januar des Vorjahres in seinem Wohnhaus einen Aufzug demolierte, dem Hausmeister, der ihn blöd anquatschte (vermutlich einer dieser lästigen Rentner, die jungen Leuten mit Migrationshintergrund in Deutschland das Leben zur Hölle machen) mit einer Schreckschusspistole viermal ins Gesicht schoss, dann zwei Nachbarn mit einem Messer bedrohte und sagte, er habe bereits am Tag zuvor einen Nachbarn getötet, im Mai in einem Bus einem Fahrgast mit der Faust ins Gesicht schlug, weil dieser (ohne Zweifel ein weiterer lästiger Rentner!) ihn gebeten hatte, zur Seite zu gehen, dann den Busfahrer mit - man ahnt es - einem Messer bedrohte ("Ich stech' dich ab"), dann die Tür gewaltsam öffnete und flüchtete, wollte er ja auch nur spielen, was die Gerichte schließlich dadurch honorierten, dass sie ihn nur zu zwei Wochen Jugendarrest bzw. zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilten.
Schluss mit lustig ist nur dann, sobald sich Juden wieder einmal wichtig machen.
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".

"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."

"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.

"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A.
Der zwanzig Jahre ältere, schwer adipöse Rabbi, den letztlich nur seine Fettschicht vor Schlimmerem bewahrte, hat dem harmlos-freundlichen Messer-Gewohnheitsträger mit einschlägigen Vorstrafen also so viel Angst eingejagt (schließlich hätte er sich ja auf ihn fallen lassen und zu Tode quetschen können), dass der sich genötigt sah, sein Messer zu ziehen, in das der Rabbi dann, wie der Richter ja auch in intuitivem Wissen um die Tatsachen suggeriert hatte, einfach hineingelaufen war.
Für die Verteidiger
(Aha! RICHTIGE Anwälte und gleich zwei dazu! Und nicht so ein schmuddeliger "Rechtsbeistand, (irgend)ein Anwalt namens...")
Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Das mit dem "fuchteln" müssen wir uns merken, wenn wir es wieder einmal mit Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu tun haben. Auch, dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument.
Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.

schnapp

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus:
...und das trotz der übermenschlichen Anstrengungen der Frau Friedrichsen, den Fall fair und sachlich zu schildern!
Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Ja, das ändert natürlich die Sache. Der Rabbi hatte also eine kriminelle Vorgeschichte, was das gewalttätige Anpöbeln friedlicher, angekiffter junger deutscher Messerträger afghanischer Herkunft anbetrifft, der Angeklagte war hingegen lediglich dafür bekannt, ab und zu mal ein bisschen mit dem Messer herumzufuchteln.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Ganz klar! Am ganzen Antisemitismus sind ja ohnehin die Juden selbst schuld.
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Wie das die Juden eben so an sich haben.
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten
weil schließlich eine Messerattacke auf einen nicht vorbestraften Rabbi irgendwie viel schlimmer gewesen wäre.
Das hätte nicht sein müssen.
Sicher nicht. Hätte der Rabbi den Anstand gehabt, einfach zu sterben, hätte er uns allen den Artikel der Frau Friedrichsen erspart.

Lesen sie ihn, er ist NOCH schlimmer.

Was man dem Rabbi und seiner Verteidigung übel genommen hat, war, dass sie davon ausgegangen war, dass es bei dem Messerstich einen "islamistischen" antisemitischen Hintergrund gab. Das kommt davon, lieber Verteidiger des Rabbi, wenn man zwischen "Islamismus" und "friedlichem Islam" unterscheidet, nicht wahr? Der junge Mann, obgleich in Deutschland geboren und Passdeutscher, ist ohne Zweifel in einer muslimisch geprägten Parallelgesellschaft groß geworden, wie wenig er auch immer Gottesdienste besucht haben und wie wenig Arabisch (das er von seinen afghanischen Eltern ohnehin kaum gelernt haben dürfte) er sprechen mag. Und zu so einer Sozialisierung gehören nun einmal die Bereitschaft, Konflikte mit Gewalt lösen zu wollen, die Geringschätzung Andersgläubiger und ein unterschwelliger Judenhass, und darum ist es auch kein, wie die Medien nun suggerieren möchten, alltäglicher Kriminalfall und der Täter nicht "ganz einfach ein böser junger Mann". Der Kommentator der FAZ meint, dass
es bei ihm zu gar keiner Überzeugung reicht, auch keiner antisemitischen
womit Antisemitismus in den Rang einer (rational begründbaren) Überzeugung erhoben und der Täter bombensicher als - sozusagen normaler - nicht sozialisierbarer Teil, den jede Gesellschaft nun einmal leider kennt, entsorgt wäre.

Und der Rabbi hatte eben Pech, dass er zur falschen Zeit am falschen Ort war.