Dienstag, 27. Oktober 2009

Was die deutsche Rechtspflege nicht braucht

Aus Dresden berichtet die ebenso unvermeidliche, wie unaussprechliche Frau Friedrichsen mit der ihr eigenen Sensibilität für die jeweilige Täter-Opfer-Konstellation, die im Vergleich die Jungs von BILD auf einmal als von hoher journalistischer Ethik getragene Philanthropen erscheinen lässt:

Den Umstand, dass der Tatort ausgerechnet das Landgericht Dresden und Tatzeugen Richterkollegen waren, nahm Verteidiger Michael Sturm am Montag vergeblich zum Anlass eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit gegen das erkennende Gericht. Dass die Tat die Richterschaft und die Staatsanwälte schockiert hat, versteht sich. Ob sie noch unbefangen über W. richten können, ist zumindest eine zulässige juristische Frage. Was der zweite Verteidiger W.s, Veikko Bartel aus Potsdam, allerdings im Anschluss an diesen Antrag bot, verschlug einem die Sprache.

Bartel wörtlich: "Wir müssen fragen, warum dieser Angeklagte getötet hat. Dazu darf man nicht die Augen vor den gesellschaftlichen Umständen in diesem Land verschließen. Ist der Mandant ein fanatischer Einzeltäter mit Ausländerhass? Vielleicht. Aber da ist auch das Bild des Islam in Politik und Medien. Ich spreche nicht von den Anschlägen 2001, sondern von den täglichen Meldungen über Attentate." Bei den Muslimen herrsche jedes Mal "betretenes Schweigen", wenn von Ehrenmorden und Aufrufen zu Anschlägen die Rede sei. Ein "Bild der Barmherzigkeit" biete der Islam gerade nicht. Und dies müsse schließlich zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.

Im Klartext: Die Muslime sind doch selbst schuld.

Solche Verteidiger braucht die deutsche Justiz nicht. Das Verfahren in Dresden wird mit Argusaugen von internationalen Medien beobachtet, denen die Kammer ein eindeutiges Bild von einer unabhängigen, fairen Gerichtsbarkeit in Deutschland vermitteln kann - wenn es nicht von derlei Störfeuern verzerrt wird. Herr Bartel sei Wahlverteidiger, heißt es in Dresden. Wer bezahlt eigentlich sein Honorar? Der Hartz-IV-Empfänger W. gewiss nicht.
Gute Frage, Frau F! Aber sicher könnte man auch noch andere stellen:

Vielleicht "heißt" es ja wirklich nur "in Dresden", dass Rechtsanwalt Bartel Wahlverteidiger sei? Soweit wir wissen, kann der vom Angeklagten mandatierte Wahlverteidiger einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger stellen, wobei er sein Wahlmandat niederlegen muss und dann als Pflichtverteidiger tätig werden kann. Wäre das eine Möglichkeit?

Auch könnte man fragen, warum es bei dieser dunklen Andeutung bleibt. Butter bei die Fische, Frau F! WER glauben SIE hat das Anwaltshonorar, wenn es denn über das eines Pflichtverteidigers hinausging, bezahlt? Die Russenmafia? Der Mossad? Der NPD-Kreisverband Dresden? So, wie es da steht, bleibt es jeder schmutzigen Phantasie überlassen, sich ihre eigene Verschwörungstheorie zu basteln.

Dann wäre da noch die Frage, ob die (zuende?) studierte Germanistin Friedrichsen weiß, was die Aufgabe eines Strafverteidigers in einem Rechtsstaat eigentlich ist. Hinweis: Es ist NICHT die, auf das Ausland, insbesondere auf das muslimische Ausland, einen guten Eindruck zu machen. In den Teilen des "Auslandes", in denen rechtstaatliche Umstände herrschen (Hinweis: Dazu gehört NICHT das muslimische Ausland!) wird das übrigens auch so gesehen.

Eine weitere interessante Frage wäre, wer die Honorare der acht(!) Anwälte der Familie des Opfers, darunter auch einen aus Ägypten, zahlt. Interessante Unterfragen wären wiederum, was bei einem derart eindeutigen Fall ein solches Aufgebot notwendig erscheinen lässt und ob Ägypten vor dem Prozess in aller Schnelle in die EU oder den EWR aufgenommen wurde.

Oder wer das Honorar der Frau Friedrichsen für derart schamlose Meinungsmache zahlt.

Nicht, dass das etwas Neues wäre! Im September 2007 hatte in Frankfurt ein damals 22jähriger "Deutscher afghanischer Abstammung" einen damals 42jährigen orthodoxen Rabbi niedergestochen. Wir berichteten seinerzeit: Schon zur Tatzeit herrschten Zweifel daran, dass es sich dabei um ein Verbrechen mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte, schließlich hatte der Täter ja nur "Scheiß-Jude" gesagt. Im Mai 2008 erläuterte uns Frau Friedrichsen dann aus ganz großer Höhe, dass auch im Prozess festgestellt wurde, dass es tatsächlich so war und brachte auch hier wieder die ihr eigene, so ganz individuelle Sichtweise abhängig von der jeweiligen Täter-Opfer-Konstellation ein:
Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder. Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte.
Und das Landgericht Frankfurt musste es ja wissen.
Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal auch wie seine Eltern Gurevitch nennt...
(was schon irgendwie sinister ist)
...auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer "No-go-Area Frankfurt" - als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe...
Was wieder einmal beweist, dass die Juden sich immer viel zu sehr anstellen.
Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten...
("Rechtsbeistand" - das klingt so richtig schön winkeladvokatmäßig. Einer der kleinen rhetorischen Kniffe, die die Frau Friedrichsen so mag.)
...ein Anwalt namens Rolf Döring...
(Uuups... fast hätte sie "irgendein" Anwalt geschrieben...)
...eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, "der sich dem Koran zugewandt hat", habe "den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt".

A. habe den Stich gegen Zaigarten "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um"...
Was einige übereifrige Judenversteher einmal mehr denken ließ, dass es sich hier womöglich um eine Tat mit antisemitischem Hintergrund handeln könnte. Das konnte nicht unwidersprochen bleiben:
Doch dann stellte sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Nein, er hat, weil er nur spielen wollte, den Rabbi, der als Jude erkennbar war, unter Äußerung des Wortes Scheiß-Jude niedergestochen.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen...
(Man sieht es gibt noch mehr von denen, was es irgendwie weniger schlimm macht. Danke Frau F!)
...jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Dass die blöden Juden nun einmal kein Verständnis dafür haben, dass die nur spielen wollen!

Schluss mit lustig ist nur dann, sobald sich Juden wieder einmal wichtig machen:
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".

"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."

"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.

"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A.
Der zwanzig Jahre ältere, schwer adipöse Rabbi, den letztlich nur seine Fettschicht vor Schlimmerem bewahrte, hat dem harmlos-freundlichen Messer-Gewohnheitsträger mit einschlägigen Vorstrafen also so viel Angst eingejagt (schließlich hätte er sich ja auf ihn fallen lassen und zu Tode quetschen können), dass der sich genötigt sah, sein Messer zu ziehen, in das der Rabbi dann, wie der Richter ja auch in intuitivem Wissen um die Tatsachen suggeriert hatte, einfach hineingelaufen war.
Für die Verteidiger...
(Aha! RICHTIGE Anwälte und gleich zwei dazu! Und nicht so ein schmuddeliger "Rechtsbeistand, (irgend)ein Anwalt namens...")
...Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei.
Dass ein Täter, nachdem er einem Opfer ein Messer mit voller Kraft in den Bauch gerammt hat, vom Versuch der Tötung zurücktreten kann, wenn er nur nicht ein zweites Mal zusticht, ist ein interessantes Argument und verdient, in den Katalog der einschlägigen Präzedenzfälle aufgenommen zu werden. Man wird sehen, ob diese aparte Rechtsauslegung auch dann Anwendung finden wird, wenn die Täter-Opfer-Konstellation eine andere ist.
Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.

schnapp

Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus:
...und das trotz der übermenschlichen Anstrengungen der Frau Friedrichsen, den Fall fair und sachlich zu schildern!
Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Ja, das ändert selbstverständlich die Sache. Der Rabbi hatte also eine kriminelle Vorgeschichte, was das gewalttätige Anpöbeln friedlicher, angekiffter junger deutscher Messerträger afghanischer Herkunft anbetrifft, der Angeklagte war hingegen lediglich dafür bekannt, ab und zu mal ein bisschen mit dem Messer herumzufuchteln, weil er etwas verspielt ist.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Ganz klar! Am ganzen Antisemitismus sind ja ohnehin die Juden selbst schuld.
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Wie das die Juden eben so an sich haben.
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten...
Weil schließlich eine Messerattacke auf einen nicht wegen Betrugs vorbestraften Rabbi irgendwie schlimmer gewesen wäre.
Das hätte nicht sein müssen.
Sicher nicht. Hätte der Rabbi den Anstand gehabt, einfach zu sterben, hätte er uns allen den Artikel dieser schamlosen Schmierantin erspart und wäre die Täter-Opfer-Konstellation in Dresden eine andere gewesen, hätten sowohl Gericht als auch Berichterstatterin die psychotische Vorgeschichte des Täters nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern von einem Täter mit psychischen Problemen geredet, der eben gerne einmal kulturbereichernd mit dem Messer herumfuchtelt.

Übrigens, Frau Friedrichsen! Wer hat eigentlich die Anwälte des Hartz-IV-Empfängers A. seinerzeit in Frankfurt bezahlt?

Bleibt die letzte Frage, ob die deutsche Justiz, ob irgendeine sich als rechtsstaatlich definierende Rechtspflege, die Gerichtsreporterin Friedrichsen braucht.