Mittwoch, 7. Oktober 2009

Die Sache mit dem Islam

Liza meldet, dass der Betreiber des Weblogs "Jihad Watch Deutschland", Fred Alan Medforth, vom Polizeipräsidium Gelsenkirchen für gestern Vormittag eine Vorladung zur Aussage vor dem Polizeilichen Staatsschutz hat. Tatvorwurf: das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Medforth soll die strafbare Handlung "am 08.09.2009, 11:00 Uhr in Bochum, Hamme" begangen haben. Medforth selbst schreibt:

Nun ja, da war ich zwar nicht gewesen, aber vielleicht mein Blog. Wir erinnern uns hoffentlich an den JWD-Post über ein Skandalurteil des Bochumer Landgerichts das mit einem völlig passenden Freisler-Foto bebildert wurde. Also Butter bei die Fische: Welche Bochumer Staatsanwälte wohnen in Hamme ? (wird fortgesetzt)
Das Hamas-Hizbollah Skandalurteil gegen JWD
Der Vorwurf des Staatsschutzes bezieht sich auf einen Blogeintrag von Medforth. Dort wurde zu einem Artikel auf "Lizas Welt" verlinkt, in dem es um das Urteil des Amtsgerichts Bochum gegen eine Studentin ging, die wegen des Zeigens einer Israelfahne zu einer Geldstrafe verurteil wurde. Als Bebilderung wählte Medforth ein Foto, das Roland Freisler am Volksgerichtshof zeigt, vor, wie das eben so war, einem großen Hakenkreuz. Mit dem Bild sollte die Überschrift "Die Erben der Firma Freisler" visuell untermauert werden.

Liza erinnert an einen ganz ähnlich gelagerten Fall vor einigen Jahren, als das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte einen 28jährigen Studenten aus München ebenfalls wegen des "Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen" zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Er hatte Flugblätter verteilt, auf denen arabische Islamisten abgebildet waren, die den Hitlergruß zeigen.

Das OLG München hob das Urteil schließlich auf, mit der Begründung, der Tatbestand des Verwendens verfassungswidriger Symbole sei "auf solche Handlungen zu begrenzen, welche nach den Umständen des Einzelfalles geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation zu erwecken".

Dass auch Medforth sich nicht "mit den Zielen der verbotenen Organisation" identifiziert, liegt auf der Hand - was den Gelsenkirchener Staatsschutz jedoch nicht davon abhielt, ihm eine Vorladung zu schicken.

Übrigens: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wäre die zuständige Instanz das Bochumer Amtsgericht. Richtig, DAS Bochumer Amtsgericht.

Gudrun Eussner empfiehlt, einmal auf dieses Link zu klicken, um mal festzustellen, wer dieses Symbol (samt Freisler) sonst noch so verwendet.

Auch sie hat seinerzeit über den Bochumer Fall berichtet:
Jetzt kommt noch ein Grund hinzu, sich Bochum zu merken; denn da anwaltet eine Frau Staats, die Wenzel heißt und einige Angebote bei Google bringt.

Von dieser Frau lese ich heute auf Politically Incorrect. Sie hat soeben eine Strafanzeige der Hertener Ratsfrau Jutta Becker, vom 11. Januar 2009, gegen den muslimischen ehemaligen FDP-Landtagsabgeordneten Jamal Karsli abgeschmettert und sich geweigert, ein Strafverfahren einzuleiten. Conny Axel Meier berichtet auf dem Pax Europa Blog: (1)

"Kindermörder Israel", "Frauenmörder Israel", "Vergast die Juden ", "Steckt die Juden in die Gaskammer": Das waren die Slogans einer "Friedensdemo", organisiert von einer obskuren "Islamischen Initiative Herten" am 10. Januar diesen Jahres in Recklinghausen. Der Ex- Grüne und Ex-FDP- Abgeordnete Jamal Karsli stand anlässlich der Abschlusskundgebung dieser "Demo"auf der Rathaustreppe und brüllte vor den anwesenden "Friedensaktivisten" von MLPD, SPD, von Pfarrern, Verbandsmohammedanern, Gewerkschaftlern und Poststalinisten ins Mikrofon: "Wir sind alle Hamas", also Mitglieder einer Terrororganisation, die sich laut Charta die ultimative Vernichtung der Juden als Ziel gesetzt hat.

Die Propagierung offenen Judenhasses sieht Staatsanwältin Sabine Wenzel an als durch unser Grundgesetz gedeckt. Sie findet sich damit im Einklang mit Genossen von der SPD, der MLPD, mit Pfarrern und Gewerkschaftern, kurz, mit dem "deutschen Volke".
Es lohnt sich, Gudrun Eussners, die selber auch schon mit dieser Staatsanwältin Bekanntschaft gemacht hat, Bericht in Gänze zu lesen.

Es ist verboten, Nazi-Symbole zu verwenden, es ist nicht verboten, Nazi-Gesinnung öffentlich zu demonstrieren. Korrektur: Es ist nicht nur nicht verboten, es wird geschützt.

Aber wer verabschiedet sich schon gerne von liebgewordenen Traditionen.


Tatsächlich zeigt diese schöne Männerfreundschaft, dass es Hitler und den Seinen nicht wirklich auf "Rasse" ankam...

... und niemanden brauchen daher auch die ganz offensichtlich "nichtarischen" Gesichter in deutschen Uniformen verwundern.

In diesem Sinne kann auch die Akzeptanz des Ex-Abgeordneten Karsli durch unterschiedliche Parteien und eine breite Öffentlichkeit eher als Fortführung einer liebgewordenen oder -gebliebenen Tradition verstanden wissen, als einen Ausdruck deutscher Toleranz gegenüber "Ausländern".

Genauso, wie die ganze Sache mit dem Islam.