Freitag, 1. Januar 2010

NOCH ein Beweis, dass Frauen an den Herd gehören, gefällig?

Das Bundesverfassungsgericht muss mal wieder Leute vor sich selber schützen. Die Welt berichtet, dass die Klage einer Frau gegen das Dreifachnamenverbot - sie wollte zu ihrem eigenen Nachnamen auch den Doppelnamen ihres Mannes tragen - beim Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde:

Im Rechtsstreit hatte das Ehepaar angeführt, dass sowohl der Schutz der Ehe als auch ihr Persönlichkeitsrecht mit dem gesetzlichen Verbot unzulässig eingeschränkt werde. Der gewünschte Dreifachname für die Ehefrau „Thalheim-Kunz-Hallstein“ solle die Verbundenheit zu ihrem Ehemann sowie zu ihren Kindern aus erster Ehe ausdrücken.
Tja, gute Frau, die Verbundenheit zu ihren Kindern aus erster Ehe hätten sie vielleicht doch besser dadurch bewiesen, dass sie ihr eheliches Treuegelöbnis gehalten und sich nicht hätten scheiden lassen. Es sei denn, ihr erster Mann wollte sie unbedingt loswerden, was in Anbetracht der Umstände allerdings nicht völlig ausgeschlossen ist.
Außerdem werde mit dem Dreifachnamenverbot auch ihre Berufsfreiheit eingeschränkt, argumentierte das Ehepaar. Als freiberufliche Zahnärztin und als Rechtsanwalt habe man sich bei Patienten und Mandanten einen Namen gemacht. Dürften sie nicht alle Namen führen, gebe es bei den Kunden keinen Wiedererkennungseffekt. Auf diese Weise drohten Einkommenseinbußen.
Die Rationalisierungen des Doppelnamenunwesens sind ebenso zahlreich, wie peinlich, aber dies setzt allem die Krone auf. Nach der Doppelnamenträgerin der ersten Generation, der zähledernen Frau Oberregierungsrat, die durch ihren Doppelnamen beweisen wollte, dass sie zumindest einmal von einem Mann geliebt wurde, kommt jetzt die mehrfach verheiratete Zahnärztin, die 'was vom Wiedererkennungseffekt sabbelt. Guteste, sollten Sie WIRKLICH was taugen in ihrem Beruf, WERDEN ihre Patienten sie schon wiedererkennen, egal wie sie heißen. Im übrigen hätten Sie dafür ganz einfach den Namen beibehalten können, unter dem sie jetzt praktizieren, aber so ganz lässt sich die innere Frau Oberregierungsrat auch hier nicht verleugnen, gelle? Und dafür müssen dann die lieben Kleinen herhalten. Und der größte Witz ist: Diese Leute wollen tatsächlich noch ernst genommen werden!
Es gibt noch mehr Ausnahmen: Bei seinen Recherchen ist Kunz-Hallstein auf eine Prominente mit ähnlichem Problem gestoßen. Meinungsforscherin Elisabeth Noelle-Neumann hängte in zweiter Ehe „Maier-Leibnitz“ an ihren Namen an – ganz offiziell. Eine Intervention beim baden-württembergischen Ministerpräsidenten half ihr. Benutzt hat sie die Viererkette nur in Geschäftsbriefen. Im Alltag blieb alles beim Alten.
Schreibt der Focus. Was lehrt uns das? Erstens, dass Noelle-Neumann offenbar genauso bekloppt ist, wie sie in den Medien rüberkommt und zweitens, dass der Herr Rechtsanwalt aus München viel zu viel Freizeit und viel zu wenig ECHTE Probleme zu haben scheint.

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann, der nicht Henckel von Donnersmarck, von Berswordt-Wallrabe oder so ähnlich heißt oder einen der Doppelnamen führt, wie sie historisch zu westfälischen Bauernhöfen gehören (Tip: Sie fangen z.B. mit Oberste-, Große-, Kleine- oder Schulte an oder haben mittendrin ein "zu"), ein kleinbürgerliches Würstchen ist, das meint, sich durch einen Doppelnamen einen Anstrich von "Klasse" zu verleihen, der ihm ganz sicher nicht zukommt. Und eine Frau - sie kann nicht anders - muss dieser entwürdigenden Selbstdarstellung dann die Krone aufsetzen, bzw. NOCH einen Namen anhängen.

QED!