Unsere Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die nach wie vor Mitglied im Beirat der neuerdings nicht mehr pädophilenfreundlichen Humanistischen Union ist und vehement eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern ablehnt, hat wieder einmal das Wohl zukünftiger Generationen im Sinn. Leihmutterschaften sieht sie kritisch:
Man dürfe nicht Liberalität mit Beliebigkeit verwechseln. „Nicht viele Grundsätze unserer Rechtsordnung sind so klar und beständig wie die Grundregel der Abstammung: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“
Das ist überraschend prinzipienfest, erfrischend illiberal und schlichtweg wahr.
Die Beziehung zwischen der Mutter und dem Kind stehe unter festem Schutz der deutschen Verfassung. „Es fällt mir sehr schwer, damit die ‚Leihmutterschaft‘ in Einklang zu bringen, bei der eine Frau ein Kind für eine andere Frau austrägt.“
Dagegen hält sie
... die Forderung nach einem Adoptionsrecht für Schwule und Lesben ... für angebracht. „Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass Kinder in einer Lebenspartnerschaft genauso gut aufwachsen und sich entwickeln können wie in anderen Lebensgemeinschaften.“Danach dürfte ein Kind also aus prinzipiellen Gründen nicht von einer anderen Frau ausgetragen werden - auch wenn es in eine intakte Famile käme -, weil die Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat, aber GANZ ohne Mutter geht es dann schon. Und das von der Frau, die in demselben Artikel sagt, man dürfe nicht Liberalität mit Beliebigkeit verwechseln.
Geht's noch etwas verkommener?