Sonntag, 30. Mai 2010

Nochmal Zunähen

Als Reaktion auf unseren Beitrag über Nadja Benaissa, Zunähen, erhielten wir von A.H. folgenden Kommentar per Email, den wir hiermit gerne veröffentlichen und für den wir uns bedanken:

"WIESO also ist es nicht unstreitig, dass hier ein Fall von zumindest versuchter (für den Fall, dass sich nicht nachweisen lässt, dass es Benaissa war, die den Kläger infiziert hat) schwerer Körperverletzung vorliegt?"
Vermutlich weil "versuchte schwere Körperverletzung" nur dann haltbar ist, wenn der Zweck der Handlung in der Körperverletzung bestand. Wenn es — wovon man ausgehen kann — die primäre Absicht dieses Miststücks war, sich nur vögeln zu lassen, dann ist das nicht gegeben.

Hatte mich letztes Jahr recht eingehend mit dem Fall befaßt:
http://antifo.wordpress.com/?s=nadja+benaissa

So hatte sich beispielsweise die Deutsche AIDS-Hilfe so geäußert, daß ihren Partner eine Mitschuld an seiner Ansteckung treffe:
http://antifo.wordpress.com/2009/04/17/nadja-benaissa-das-rechtsverstandnis-der-deutschen-aids-hilfe/

Sachlich mag das alles richtig sein, aber es ist dennoch Wahnsinn. Was mir nicht klar ist, ist, ob hier das StGB oder das Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchenschutzgesetz) zur Anwendung kommt:
http://antifo.wordpress.com/2009/04/17/nadja-benaissa-strafgesetzbuch-oder-infektionsschutzgesetz/

Wenn man sich Fälle wie diesen ansieht, kann einem nur noch das Grausen kommen
http://antifo.wordpress.com/2009/04/18/nadja-benaissa-todessehnsucht-und-ewiges-leben/

Das eigentliche Problem ist, daß eine Diskussion über die Schuldfrage tabuisiert wird. Wo es keinen Schuldbegriff gibt, kann es auch kein Verantwortungsgefühl mehr geben.
Das ist selbstverständlich völlig richtig. Man kann das allerdings von einer Gesellschaft, in der eine Nadja Benaissa zur Teenie-Ikone aufsteigen kann, auch nicht erwarten.

Danke auch für den Hinweis auf das Antifo-Blog, das wir "blogrollen" werden.