Es geht weiter: Handwerker werden nicht zur Baustelle gelassen. Mal nachgefragt: Ist das nicht eigentlich Nötigung? Kann man dafür nicht Geldstrafen aussprechen, und zwar in Höhe von ein paar tausend Euro? Und für den Fall der Wiederholung mit dem Vorstrafenregister winken? Eine solche Vorgehensweise dürfte doch viel nachhaltigere Lerneffekte erzielen als das ewig mühsame und kostspielige Freiräumen von Plätzen durch die Polizei, was die ganzen Versager dort dann auch noch für "Widerstand" halten.
Dienstag, 14. Juni 2011
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3 Kommentar(e):
Im Zuge der Proteste gg die Mittelstreckenraketen (Mutlangen) hat das Verfassungsgericht derlei Nötigungen wohl straffrei gestellt.
Wenn ich mich recht erinnere.
Müßte ein juristich versierter mal prüfen.
Naja, die Bahn würde dann als Privatunternehmen klagen. Kann mir schwer vorstellen, daß es legal ist, Unternehmen bei Verrichtung von Aufträgen derart zu behindern. Würde mich zumindest sehr wundern: Da würde der privaten Willkür Tür und Tor geöffnet. So könnte man z.B. kleinere Unternehmen (mißliebige Konkurrenten) mal schnell in die Pleite treiben.
Die müssen ihre Arbeitnehmer ja trotzdem bezahlen. Aber das Wort "Arbeit" ist dem postmateriellen Wutbürger wahrscheinlich ein Fremdwort.
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