Freitag, 20. August 2010

Ein pauschliertes Bild von Homosexuellen

Manfred Kleine-Hartlage, der Betreiber des großartigen "Korrektheiten"-Blogs, hat Post bekommen:

Schaut Euch das mal an!

Dieser E-Brief hat mich heute erreicht:
“Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 12040
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL http://korrektheiten.com/2009/08/15/schwule-hiv-blutspende-risiko/ eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!
Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen.
Nach meiner Vorabeinschätzung ist der Inhalt Ihrer Website für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend gem. §5 JMStV. Die Passage unter den dargestellten Photos beinhaltet die Unterstellung, dass die HIV-Raten unter Homosexuellen dadurch zu erklären sei, dass diese in der Regel die Anzahl Ihrer Sexualpartner nicht auf ein “zivilisationsverträgliches Maß” senkten. Dadurch und den weiteren Gesamtkontext wird ein pauschliertes Bild von Homosexuellen propagiert, welches von Vorurteilen getragen ist, diesen ein zivilisationsschädigendes Verhalten unterstellt und deshalb für Kinder und Jugendliche gem. §5 JMStV entwicklungsbeeinträchtigend ist.
Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.
Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 30.08.2010 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde weiterleiten.
Die Landesmedienanstalt kann Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Lange
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle
Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.”



Meine Antwort an FSM

[Auf das gestrige Schreiben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. habe ich jetzt geantwortet. Die Antwort lautet:]
Sehr geehrter Herr Lange,
ich nehme Bezug auf Ihre E-Post vom 16.08.2010:
Ihre grotesken Vorwürfe spotten jeder inhaltlichen und rechtlichen Würdigung. Sie mit Argumenten zu kritisieren, würde bereits eine Selbsterniedrigung darstellen. Die von Ihnen geforderte Stellungnahme lehne ich daher ab.
Sollten Sie bei Ihrer Absicht bleiben, den in Rede stehenden Sachverhalt einer Landesmedienanstalt vorzulegen und sich dadurch noch mehr zu blamieren, so ist Ihnen dies selbstverständlich unbenommen.
Dies bedeutet freilich nicht, dass ich bereit wäre, den Vorgang auf sich beruhen zu lassen. Ich halte Ihr Vorgehen – gerade wegen der sachlichen Gegenstandslosigkeit und der Evidenz der rechtlichen Irrelevanz Ihrer Vorwürfe – für einen politisch motivierten Einschüchterungsversuch. An der Legalität derartiger Praktiken habe ich so erhebliche Zweifel, dass ich es für angemessen halte, diesen Vorgang den zuständigen Justizbehörden zur strafrechtlichen Beurteilung zu unterbreiten.
Ich habe daher gegen Sie und die Vorstandsmitglieder von Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. Strafantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kleine-Hartlage
Lesenswerte Kommentare bei Manfred! Ja, man könnte es fast für einen Hoax halten, aber die Wirklichkeit hat die Satire längst überholt.