Am 18. September schrieben wir, es war als Satire gedacht, Folgendes:
Wieder einmal ist eine Bluttat geschehen, die durch schärfere Waffengesetze hätte verhindert werden können, als ein Amokläufer in Ansbach in Mittelfranken seinem Schul-Frust etwas drastisch Ausdruck verlieh. Psychologen waren noch vor der Polizei zur Stelle und stellten fest, dass der Vater des jungen Mannes der eigentlich Schuldige ist, da er durch seine Weigerung, Norwegerpullover und lila Latzhosen zu tragen, seinem Sohn gegenüber mangelnde Sensibilität gezeigt und ihn so nachgerade in die Tat getrieben hat.Nun lesen wir auf dem ganz und gar unpolitischen MusterküchenBlog:
Offenbar entnahm der Täter die Tatwaffen dem legalen Waffenarsenal seiner Eltern, die skandalöserweise wohlhabend genug waren, sich Messer, eine Axt, Flaschen, Benzin und sogar Streichhölzer leisten zu können. Sie bewahrten, wie das bei Mitgliedern der privilegierten Klassen so ist, sämtliche Waffen nach Gutsherrenart frei zugänglich bei sich zu Hause auf. Die Eltern haben erklärt, dass sie all' ihre Waffen freiwillig abgeben werden und sich in Zukunft nur noch von fleischlosen, breiigen Eintöpfen, die "Essen auf Rädern" liefern wird, ernähren zu wollen.
In einem Positionspapier, das am Dienstag auf einem Treffen der Staatssekretäre der Innenministerien diskutiert werden soll, heißt es, dass Messer, Streichhölzer und Äxte zentral in zu schaffenden Institutionen und Großküchen gelagert werden sollen und wegen der von Benzin ausgehenden Gefahr eine schnelle Umstellung auf Elektrofahrzeuge geplant sei. Es wird auch erwogen, die Erlaubnis zur Benutzung von Gabeln drastisch einzuschränken, außerdem sollen verdachtsunabhängige Messerkontrollen bei Waffenbesitzern möglich werden. "Es wird eine Pflicht eingeführt, Kontrolleuren Zutritt in die Wohnung zu gewähren", verlautete ein ranghoher Beamter des Bundesinnenministeriums. Wer das grundlos verweigere, müsse mit dem Widerruf seiner Gabelerlaubnis rechnen.
Auch Küchenmesser können künftig unter die Restriktionen des Waffengesetzes fallen und der Fachhandel muss sich künftig auf die Verschärfung des Waffenrechts einstellen. Das bestehende Gesetz wurde u. a. erweitert durch das Verbot, Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge und die eine bestimmte Klingenform aufweisen, in der Öffentlichkeit zu führen.Unser Kommentarversuch:
Für die Klingenform wird definiert, dass diese entweder einen über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie sich verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25% der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Spitze zuläuft. Zumindest die letztgenannte Bedingung dürfte auch auf eine Vielzahl von Küchenmessern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern zutreffen, so dass diese hierdurch zur Waffe im Sinne des Waffengesetzes werden, worauf der Bundesverband für den gedeckten Tisch, Hausrat und Wohnkultur (GPK) hinweist. Das Führen einer Waffe um Sinne dieses Gesetzes bedeutet, dass die Waffe - ohne zusätzliche Sicherungseinrichtungen überwinden zu müssen - in Anschlag gebracht werden kann.
Der Transport von A nach B in einem nicht unmittelbar zugriffsbereiten Behältnis ist jedoch weiterhin erlaubt. Dies kann bereits dann problematisch werden, wenn im Handel ein entsprechendes Küchenmesser erworben wird und dieses nur in einer Plastiktüte nach Hause transportiert werden soll. Bereits dies kann den Tatbestand des „Führens einer Waffe“ erfüllen. Auch der Weitertransport im Handschuhfach des eigenen PKW könnte unter den Tatbestand des Führens einer Waffe fallen, es sei denn, das Handschuhfach ist mit einem Schlüssel verschließbar und wird auch verschlossen.
[...]
Der Handel ist also künftig gut beraten, wenn er seine Kunden bei Erwerb eines unter den Waffenbegriff fallenden Messers darauf hinweist, dass es sich hierbei um eine Waffe iSd Waffengesetzes handelt und was er dabei zu beachten hat. Das Messer sollte er dem Kunden nur gut verpackt mitgeben, ein einfaches Einlegen in eine Plastiktüte könnte problematisch sein. Auch sollte er den Kunden darauf hinweisen, dass er in jedem Fall den Kaufbeleg aufbewahren sollte, um den gerade erfolgten Kauf im Falle einer Kontrolle zu dokumentieren.
Sicher ist dies kein politisches Blog, dennoch ist es traurig, dass die Blogbetreiber wie Schafe, die sich zur Schlachtbank treiben lassen und nicht einmal ein "Bäh" äußern, angesichts eines aufkeimenden neuen Totalitarismus nichts als treuherzige Ratschläge parat haben, wie: "Auch sollte er [der Händler] den Kunden darauf hinweisen, dass er in jedem Fall den Kaufbeleg aufbewahren sollte, um den gerade erfolgten Kauf im Falle einer Kontrolle zu dokumentieren."Leider hat der Spam-Filter diesen Kommentar auch nach dem etwa 15 Mal nicht durchgelassen. Sei's drum.
Geht hier und beim GPK tatsächlich niemandem auf, was für ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte hier stattfindet, ein Eingriff, der Ihre Interessen und die des Verkaufs von Küchengeräten bei weitem überschreitet?
Nun muss sich also nicht nur der gesetzestreue Bürger, der legal Waffen besitzt, unter Generalverdacht stellen lassen, sondern auch der, der ein Küchengerät gekauft hat.
Ob jetzt auch Taschenkontrollen bei unseren einschlägig aufgefallenen Mitbürgern mit Migrationshintergrund, die dafür bekannt sind, "gern mit dem Messer herum[zufuchteln]" durchgeführt werden? Sicher nicht, denn so richtig gefährliche Sushimesser können die sich von ihrem Hartz IV eh nicht leisten und jeder weiß ja, dass Waffen töten und nicht Menschen.